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3G-Regel gilt auch für Konferenzen und Versammlungen mit Elternvertretern

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KKG-Blog
3G-Regel gilt auch für Konferenzen und Versammlungen mit Elternvertretern

3G-Regel an der KKG

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die allgemeine 3G-Regel auch für Konferenzen und Versammlungen an der KKG gilt!

Das heißt z.B. für die anstehenden Klassenpflegschafts- und Schulpflegschaftsversammlungen sowie die Schulkonferenz, dass auch die Elternvertreter einen entsprechenden Nachweis mitbringen müssen!