Die Abschlüsse an der KKG
Die Gesamtschule vergibt alle in Deutschland erreichbaren Schulabschlüsse. Diese sind durch die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) in der gesamten Bundesrepublik anerkannt.
Im Unterschied zu den übrigen weiterführenden Schulen muss beim Eintritt in die Gesamtschule keine Entscheidung über einen festen Bildungsgang oder einen bestimmten Schulabschluss getroffen werden.
In der Klasse 5 beginnt, verpflichtend bis zum Ende der 10. Klasse, der Unterricht in der ersten Fremdsprache Englisch. In der Klasse 6 bietet die Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, im Rahmen des Wahlpflicht-Unterrichts, den Schülerinnen und Schülern alternativ die Fächer Französisch, Naturwissenschaften, Arbeitslehre oder Darstellen und Gestalten an. In der Klasse 8 wird Latein als eine weitere Fremdsprache angeboten. Ab der 8. Klasse werden den Schülerinnen und Schülern abschlussrelevante oder interessenorientierte Angebote gemacht (“Ergänzungsstunden”).In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie wird der Unterricht auf zwei Anspruchsebenen erteilt (Grundkurse und Erweiterungskurse). Die Zuweisung zu Erweiterungskursen und Grundkursen ist Grundlage für angestrebte Schulabschlüsse.
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)
- Es ist kein E-Kurs erforderlich.
- Alle G-Kurse müssen mindestens ausreichend sein.
- Alle übrigen Fächer müssen mindestens ausreichend sein.
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Es ist kein E-Kurs erforderlich.
- Alle G-Kurse müssen ausreichend sein.
- Alle übrigen Fächer müssen mindestens ausreichend sein.
Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife
- Es sind zwei E-Kurse mit mindestens der Note ausreichend erforderlich.
- Die WP-I Note muss mindestens ausreichend sein.
- Alle G-Kurse müssen mindestens befriedigend sein.
- Die übrigen Fächer müssen in zwei Fächern mindestens befriedigend, sonst mindestens ausreichend sein.
Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife mit Qualifikation
- Es sind mindestens drei E-Kurse mit mindestens der Note befriedigend erforderlich.
- Die WP-I Note muss mindestens befriedigend sein.
- Sollte ein G-Kurs belegt sein, so muss dieser gut sein.
- Die übrigen Fächer müssen mindestens befriedigend sein.
Es ist nicht möglich an dieser Stelle alle relevanten Konstellationen anzuführen. So sind Ausgleichsregelungen nicht erfasst. Nicht hinreichende Leistungen in einem Fach können in einigen Fällen durch besondere Leistungen in einem anderen Fach ausgeglichen werden. Hier ist eine intensive Beratung durch die Klassen- und Beratungslehrer notwendig.
Nähere Informationen erhalten Sie im 6. Abschnitt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe SI (APO – SI) (externer Link) auf den Internetseiten des Schulministeriums.