Laufbahn

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Die Gesamtschule ist eine Schulform, in der Hauptschule, Realschule, und Gymnasium miteinander verschmolzen sind. Einzige Voraussetzung für den Besuch einer Gesamtschule ist die Versetzung nach Klasse 5. Daher können nach dem vierten Schuljahr der Grundschule alle Kinder zusammenbleiben, auch wenn sich ihr Leistungsstand unterscheidet. Die Gesamtschule ist somit die konsequente Fortsetzung der Grundschule.

Für Eltern wird die Entscheidung über die Schullaufbahn und damit über die Berufswahlchancen ihres Kindes nicht schon beim Übergang in das fünfte Schuljahr notwendig, sondern bleibt so lange wie möglich offen. Die Eltern der vierten Grundschulklassen müssen sich nicht für eine bestimmte Schulform (und damit verbunden für einen bestimmten Schulabschluss) entscheiden. Die Entscheidung über Schullaufbahn und Abschluss erfolgt nicht punktuell im Alter von zehn Jahren, sondern schrittweise im Laufe der Sekundarstufe 1.

[/vc_column_text][divider line_type=“No Line“ custom_height=“30″][toggles style=“default“ accordion=“true“][toggle color=“Accent-Color“ title=“Orientierung (Abteilung 5/6)“]

In den Jahrgängen 5 und 6 findet der Unterricht weitgehend im Klassenverband statt. Die Schülerinnen und Schüler sollen Grundwissen erwerben, Arbeitstechniken erlernen und Lernschwierigkeiten überwinden.

[/toggle][toggle color=“Accent-Color“ title=“Differenzierung (Abteilung 7/8)“]

In den Jahrgängen 7 und 8 findet nur noch ein Teil des Unterrichts im Klassenverband statt; der weitere Unterricht wird nach Leistung differenziert erteilt: Fachleistungskurse (Grundkurse, Erweiterungskurse) in Englisch und Mathematik ab Klasse 7 (in Deutsch ab Klasse 9). In diesen Jahrgängen sollen unterschiedliche Lerninteressen und Leistungsmöglichkeiten herausgebildet bzw. berücksichtigt werden.

Im Jahrgang 7 startet der Wahlpflichtbereich mit dem Fächerangebot Spanisch (als 2. Fremdsprache), Informatik, Arbeitslehre, Naturwissenschaften und Darstellen & Gestalten (D&G).

[/toggle][toggle color=“Accent-Color“ title=“Profilierung (Abteilung 9/10)“]

Zu den bisherigen Fachleistungsdifferenzierungen kommen zwei weitere Leistungsdifferenzierungen in den Fächern Deutsch und Chemie ab Klasse 9 hinzu.

Außerdem besteht die Möglichkeit, ab Klasse 9 Französisch als weitere Fremdsprache zu erlernen.

Das Ziel der Jahrgänge 9 und 10 besteht in der Hinführung zu unterschiedlichen Schulabschlüssen und in der Entwicklung von Leistungsprofilen.

[/toggle][toggle color=“Accent-Color“ title=“Spezialisierung (Abteilung 11-13)“]

In der Oberstufe (Sekundarstufe II) gelten dieselben Bestimmungen wie am Gymnasium.

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Übersichtsplan

Bedeutung der in der Grafik verwendeten Farben:

Unterricht im Klassenverband klassenübergreifende leistungsdifferenzierte Lerngruppen
( Grund- und Erweiterungskurse )
klassenübergreifende fachdifferenzierte Lerngruppen
( Wahlpflichtfächer )
Abschlüsse andere Schulen
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
13
fächerbezogene Lerngruppen alternativ : beruflich orientierte Schule
12
fächerbezogene Lerngruppen alternativ : beruflich orientierte Schule
Fachhochschulreife
11
fächerbezogene Lerngruppen alternativ : beruflich orientierte Schule
Hauptschulabschluss 10 oder Fachoberschulreife mit oder ohne Qualifikation für die Oberstufe
10
Mathe, Engl., Deutsch, Chemie ESt WP I
Hauptschulabschluss 9
9
Mathe, Engl., Deutsch, Chemie ESt WP I
8
Mathe, Englisch ESt WP I
7
Mathematik, Englisch WP I
6
Unterricht im Klassenverband
5
Unterricht im Klassenverband
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[button color=“accent-color“ hover_text_color_override=“#fff“ image=“default-arrow“ size=“large“ url=“http://www.kkg-luenen.de/laufbahn/sek1/“ text=“Details zur Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10)“ color_override=““]

[button color=“accent-color“ hover_text_color_override=“#fff“ image=“default-arrow“ size=“large“ url=“http://www.kkg-luenen.de/laufbahn/sek-2/“ text=“Details zur Sekundarstufe II (Oberstufe)“ color_override=““]

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Das Ziel

Die Abschlüsse an der KKG

Die Gesamtschule vergibt alle in Deutschland erreichbaren Schulabschlüsse. Diese sind durch die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) in der gesamten Bundesrepublik anerkannt.

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Im Unterschied zu den übrigen weiterführenden Schulen muss beim Eintritt in die Gesamtschule keine Entscheidung über einen festen Bildungsgang oder einen bestimmten Schulabschluss getroffen werden.

In der Klasse 5 beginnt, verpflichtend bis zum Ende der 10. Klasse, der Unterricht in der ersten Fremdsprache Englisch. In der Klasse 6 bietet die Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, im Rahmen des Wahlpflicht-Unterrichts, den Schülerinnen und Schülern alternativ die Fächer Französisch, Naturwissenschaften, Arbeitslehre oder Darstellen und Gestalten an. In der Klasse 8 wird Latein als eine weitere Fremdsprache angeboten. Ab der 8. Klasse werden den Schülerinnen und Schülern abschlussrelevante oder interessenorientierte Angebote gemacht („Ergänzungsstunden“).In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie wird der Unterricht auf zwei Anspruchsebenen erteilt (Grundkurse und Erweiterungskurse). Die Zuweisung zu Erweiterungskursen und Grundkursen ist Grundlage für angestrebte Schulabschlüsse.

Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)

  • Es ist kein E-Kurs erforderlich.
  • Alle G-Kurse müssen mindestens ausreichend sein.
  • Alle übrigen Fächer müssen mindestens ausreichend sein.

Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10

  • Es ist kein E-Kurs erforderlich.
  • Alle G-Kurse müssen ausreichend sein.
  • Alle übrigen Fächer müssen mindestens ausreichend sein.

Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife

  • Es sind zwei E-Kurse mit mindestens der Note ausreichend erforderlich.
  • Die WP-I Note muss mindestens ausreichend sein.
  • Alle G-Kurse müssen mindestens befriedigend sein.
  • Die übrigen Fächer müssen in zwei Fächern mindestens befriedigend, sonst mindestens ausreichend sein.

Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife mit Qualifikation

  • Es sind mindestens drei E-Kurse mit mindestens der Note befriedigend erforderlich.
  • Die WP-I Note muss mindestens befriedigend sein.
  • Sollte ein G-Kurs belegt sein, so muss dieser gut sein.
  • Die übrigen Fächer müssen mindestens befriedigend sein.

Es ist nicht möglich an dieser Stelle alle relevanten Konstellationen anzuführen. So sind Ausgleichsregelungen nicht erfasst. Nicht hinreichende Leistungen in einem Fach können in einigen Fällen durch besondere Leistungen in einem anderen Fach ausgeglichen werden. Hier ist eine intensive Beratung durch die Klassen- und Beratungslehrer notwendig.

Nähere Informationen erhalten Sie im 6. Abschnitt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe SI (APO – SI) (externer Link) auf den Internetseiten des Schulministeriums.