Maskenpflicht ab 27.4. an der KKG!
Maskenpflicht ab 23.4. an der KKG!
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Das Land NRW beschließt ab Montag eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum und in Geschäften. Davon ausgenommen sind Schulen. Eine Maskenpflicht besteht nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Dies ist für uns sehr schwierig umzusetzen.
Wir machen uns sehr viele Gedanken, wie wir sicherstellen können, ein hohes Maß an Sicherheit zu erreichen, sodass wir alle gesund bleiben.
Aus diesem Grund hat die Schulkonferenz im Eilausschuss beschlossen, dass eine Maskenpflicht ab Montag, 27.04.2020 in der Schule und auf dem Schulgelände bestehen soll. Neben Schutzmasken können auch Tücher und Schals verwendet werden, die Mund und Nase bedecken.
Update 30.4.:
- Durch die Erfahrungen der letzten Tage haben wir uns entschlossen die Mundschutzpflicht im Klassenraum und auf dem Schulhof aufzuheben, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Bewegungen innerhalb des Gebäudes (z.B. Toilettengänge oder das Gehen in die Pause) sind nur mit Mundschutz erlaubt.
Wir schützen uns und wir meinen auch, dass wir dadurch ein positives Signal für die gegenseitige Rücksichtnahme setzen.
Bleiben wir gesund!
Reinhold Bauhus